Regulamin Sprzedaży
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma dafa Nutzfahrzeuge GmbH
1. Vertragspartner, Anwendungsbereich (06.07.2014)
1.1. Vertragspartner im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Firma dafa Nutzfahrzeuge GmbH, Rheinstr. 102 , D-50389 und der Kunde.
1.2. Alle Lieferungen und Leistungen, die Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.3. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit schriftlicher Vereinbarung zwischen der Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH und dem Kunden wirksam.
1.4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
2. Angebote
2.1. Die Angebote auf den Internetseiten der Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH stellen eine unverbindliche Informationsquelle für den Kunden dar. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Daten übernimmt die Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH nicht.
2.2. Angebote der Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich ein Bindungsdatum in dem jeweiligen Angebot genannt ist.
3. Vertragsumfang
3.1. Für den Vertrags- und Lieferumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. der Kaufvertrag der Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH maßgebend.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
4.1. Alle genannten Preise verstehen sich – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, ab Geschäftssitz der Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Der Kaufpreis für gebrauchte Verkaufsgegenstände inklusive der Umsatzsteuer ist mit der Bereitstellung zur Abholung am Geschäftssitz der Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung übt die Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH das ihr zustehende Zurückbehaltungrecht aus.
4.3. Alle Zahlungen haben rein netto, ohne Skonti und sonstige Abzüge zu erfolgen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
5. Aufrechnungsverbot
5.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche der Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind von der Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH anerkannt.
6. Lieferbedingungen
6.1. Die Lieferung des Verkaufsgegenstandes erfolgt durch Bereitstellung zur Abholung am Geschäftssitz der Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH in D-50389 Wesseling oder an einem anderen, vereinbarten Ort. Nach der schriftlich bestätigten Übergabe des Verkaufsgegenstandes geht die Haftung und Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden bzw. ein beauftragtes Transportunternehmen über.
6.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH den Kunden innerhalb der Lieferfrist über die Bereitstellung des Kaufgegenstandes benachrichtigt hat. Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH ist darüber hinaus auch berechtigt, vor Ablauf der Lieferfrist zu leisten.
6.3. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand nach Benachrichtigung über die Bereitstellung unverzüglich zu übernehmen.
6.4. Kommt der Kunde mit der Abholung in Verzug, ist die Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH dazu berechtigt, für die Lagerung des Verkaufsgegenstandes 0,5 % des Rechnungsbetrages je Monat zu berechnen.
6.5. Bei nicht erfolgten oder verspäteten Abholung, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.
6.6. Soweit Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug gerät oder eine Lieferung unmöglich wird, und dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.
6.7. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die die Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, u.a.), wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Verzögerungen länger als vier Wochen nach vereinbarten Lieferfrist, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Firma dafa Nutzfahrzeuge GmbH behält sich das Eigentum an dem Verkaufsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist dafa Nutzfahrzeuge GmbH berechtigt, in jedem Fall den Verkaufsgegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dieser ist ausdrücklich erklärt. Die Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH ist nach Rücknahme des Verkaufsgegenstands zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Verkaufsgegenstand bis zur Begleichung sämtlicher Verbindlichkeiten pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten ausreichend zum Verkaufswert zu versichern. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so ist die Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten des Kunden ausreichend zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
7.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit sie Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist der Fa. Dafa Nutzfahrzeuge GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
7.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Kaufsache weiter zu verkaufen, bis der Kaufpreis bei der Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH vollständig eingegangen ist.
7.5. Eine Sicherungsübereignung oder eine Verpfändung des Kaufgegenstandes ist nur zulässig, soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Kaufpreises erfolgt und die Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH in dem Darlehensvertrag unwiderruflich und ohne Bedingung als Zahlungsempfänger der Darlehnssumme bestimmt ist.
8. Gewährleistung
8.1. Für gebrauchte Kaufgegenstände ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die gebrauchten Kaufgegenstände werden im vereinbarten, dem Kunden bei einer Besichtigung bekannt gemachten Zustand übergeben. Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH übernimmt auch für später auftretende Mängel keine Gewährleistung.
9. Haftung
9.1. Firma dafa Nutzfahrzeuge GmbH haftet nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.2. Soweit eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung der Fa. Dafa Nutzfahrzeuge GmbH auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt.
9.3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
10. Inzahlungnahme
10.1. Soweit die Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH ein Nutzfahrzeug in Zahlung nimmt, gilt der Zustand des Fahrzeug zum Zeitpunkt der begutachtenden Besichtigung durch die Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH als vertraglich vereinbart.
10.2. Verschlechterungen jeder Art im Zustand des Nutzfahrzeugs in der Zeit bis zur Übernahme durch die Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH gehen zu Lasten des Kunden und berechtigen die Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH zur Minderung des für die Inzahlungnahme vereinbarten Preises. Ausgenommen hiervon ist die normale Abnutzung ohne jede Beeinträchtigung der vollen Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs.
11. Unwirksame Klauseln, Gerichtsstand
11.1. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
11.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fa. dafa Nutzfahrzeuge GmbH in D-50389 Wesseling ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
12. Geltendes Recht
12.1. Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
13. Sonstiges
13.1. Nebenabsprachen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nicht zulässig und daher nichtig.
13.2. Holt der Käufer das Nutzfahrzeug nicht zum schriftlich vereinbarten Termin ab, bzw. spätestens jedoch nach Ablauf einer Frist von 5 Werktagen, so entfällt seine geleistete Anzahlung! Das Fahrzeug wird dann umgehend wieder zum anderweitigen Verkauf angeboten!
13.3. Bei Leasing / Vermietungs- oder Finanzierungsgeschäften gelten grundsätzlich die AGBs der Leasing-/ Vermietungs- oder Kreditgebers zusätzlich zu unseren AGBs.